Einbürgerung in der Schweiz und in Deutschland
22 Mai
In der Schweiz wird am 1. Juni in einer Volksabstimmung darüber entschieden, wie die Einbürgerungen von Ausländern in der Schweiz in Zukunft gehandhabt werden sollen. - Um was es genau geht, kannst Du am Ende dieses Beitrags nachlesen!
Ausländerinnen und Ausländer, die sich einbürgern lassen und damit Schweizerinnen und Schweizer werden wollen, müssen die Voraussetzungen des Wohnkantons, der Wohngemeinde und des Bundes erfüllen…
Hier kannst Du mal checken, ob Du einen Schweizer Pass verdient hast:
Damit Du gleich weisst welche Frage Du richtig beantwortet hast, achte einfach auf den angedeuteten Schweizer-Pass auf der rechten Seite. Nachdem Du auf “Nächste Frage” geklickt hast wird er nämlich bei jeder richtigen Antwort ein bisschen röter.
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Viel Glück..!
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Einbürgerung in Deutschland
Nicht nur die Schweizer legen grossen Wert auf korrekte Aussprache ihres Dialekt.
Bei unseren Nachbarn in Deutschland ist das nicht viel anders. Wie das folgende Video deutlich beweist..
Volksinitiative “Für demokratische Einbürgerungen”
Das umstrittenste Thema ist eine Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP), die verlangt, dass Einbürgerungen wieder in geheimer Abstimmung durch das Stimmvolk an der Urne entschieden werden können.
Ausländerinnen und Ausländer, die sich einbürgern lassen und damit Schweizerinnen und Schweizer werden wollen, müssen die Voraussetzungen des Wohnkantons, der Wohngemeinde und des Bundes erfüllen. Das Einbürgerungsverfahren wird von den Kantonen oder, falls im kantonalen Recht so vorgesehen, von den Gemeinden festgelegt. Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht nicht, ausser die Kantone sehen dies ausdrücklich vor. Abgelehnte Einbürgerungsgesuche können gerichtlich angefochten werden, bei vermuteten Grundrechtsverletzungen wie Diskriminierung oder Verletzung des rechtlichen Gehörs sogar bis vor Bundesgericht.
Die Volksinitiative will diese Zuständigkeitsordnung ändern und verlangt, dass
- die Gemeinden autonom entscheiden können, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilen darf;
- ein erfolgter Einbürgerungsentscheid dieses Organs endgültig ist, also nicht mehr angefochten werden kann.
Das Volksbegehren ist eine Reaktion auf zwei Urteile des Bundesgerichts vom 9. Juli 2003. In einem Fall wurde eine Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen in einer Luzerner Gemeinde als diskriminierend bezeichnet und aufgehoben. Im zweiten Fall hatte das Bundesgericht die Ungültigerklärung einer Initiative in der Stadt Zürich bestätigt, welche Einbürgerungsgesuche dem Volk unterbreiten wollte. Die Bundesverfassung verlangt, dass bei einer abgelehnten Einbürgerung ein Recht auf Begründung besteht. Dieses ist bei Urnenabstimmungen nicht gewährleistet, was verfassungswidrig ist. In der Folge haben die betroffenen Kantone Urnenabstimmungen durch andere Verfahren ersetzt, namentlich durch Entscheide von Gemeindeversammlungen, Parlamenten, Exekutivbehörden oder Einbürgerungskommissionen. Auch vor diesen Bundesgerichtsurteilen gab es im Verhältnis zur Gesamtzahl der Einbürgerungen nur sehr wenige, über die letztlich an der Urne entschieden worden war.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Einbürgerungen müssen mit den rechtsstaatlichen Vorgaben vereinbar und dürfen nicht diskriminierend oder willkürlich sein. Bundesrat und Parlament befürworten den indirekten Gegenvorschlag, den die eidgenössischen Räte im Dezember 2007 beschlossen haben. Dieser sieht vor, dass Einbürgerungen weiterhin an Gemeindeversammlungen entschieden werden können. Ablehnende Anträge müssen vor den Abstimmungen jedoch begründet werden und dürfen nicht diskriminierend sein.
Weitere Infos:
swissinfo.ch
parlament.ch


